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Politik & Gesellschaft

Neue Qualitätsprüfung für Pflegeeinrichtungen

02. Dezember 2019

Im Herbst wurde mit der Umsetzung des neuen Qualitäts- und Prüfsystems für die vollstationäre Pflege begonnen.
Die so genannte „Indikatorengestützte Prüfung“ umfasst drei verschiedene Bereiche:
• die Erhebung von Indikatorendaten durch die Pflegeeinrichtungen
• die Qualitätsprüfung durch den MDK bzw. den Prüfdienst der privaten Krankenversicherung vor Ort
• die Veröffentlichung von Indikatorenergebnissen, ausgewählten MDK-Prüfergebnissen und Angaben der Pflegeeinrichtungen zu ihrer Struktur für die Verbraucherinnen und Verbraucher
Die Pflegeeinrichtungen müssen ab Oktober halbjährlich intern Qualitätsdaten zur Versorgung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner – sogenannte Qualitätsindikatoren – erheben und diese an die Datenauswertungsstelle (DAS) schicken.
Die halbjährliche Erhebung umfasst insgesamt 72 Fragen aus unterschiedlichen Versorgungsbereichen, z.B. wie mobil und selbstständig die Pflegebedürftigen sind, wie viele von ihnen wie oft an Dekubitus oder den Folgen von Stürzen leiden und ob ein unbeabsichtigter Gewichtsverlust eingetreten ist.
Ab November 2019 finden die Qualitätsprüfungen von MDK und PKV-Prüfdienst in den Einrichtungen auf der Basis der neuen Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär) statt.
Der neue Prüfansatz berücksichtigt das neue Verständnis der Pflegebedürftigkeit und hat die umfassende, individuelle Versorgungssituation des Pflegebedürftigen im Blick. Mobilität und Selbstversorgung, krankheits- und therapiebedingte Anforderungen, aber auch die Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte werden in die Qualitätsprüfung einbezogen.
Die Qualitätsprüfung durch den MDK basiert auf der Inaugenscheinnahme von neun stichprobenhaft ausgewählten Bewohnerinnen und Bewohnern sowie einem persönlichen Gespräch mit ihnen, um die Versorgungsqualität zu untersuchen. Darüber hinaus prüft der MDK bei sechs Personen aus der Stichprobe die Plausibilität der Indikatorendaten, die die Pflegeeinrichtung selbst ermittelt und an die Datenauswertungsstelle übermittelt hat.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist das Fachgespräch mit den Pflegekräften vor Ort über die Prüfergebnisse der Personenstichprobe. Insgesamt gewinnt die pflegefachliche Beratung des MDK an Bedeutung. Die Pflegedokumentation spielt in Zukunft eine nachgeordnete Rolle.
In der Zeit vom 1. November 2019 bis zum 31. Dezember 2020 werden alle Pflegeheime einmal geprüft, danach im Abstand von einem Jahr. Heime mit guten Indikatoren- und guten Prüfergebnissen werden ab 2021 nur noch alle zwei Jahre vom MDK geprüft. Regelprüfungen sind bei der Einrichtung in Zukunft einen Tag vorher anzukündigen. Anlassprüfungen, die die Landesverbände der Pflegekassen nach Hinweisen auf Mängel beim MDK beauftragen können, erfolgen wie bisher unangemeldet.