Qualität
Die Pflegebedürftigen im Blick
Für Menschen mit erhöhtem Hilfs- und Pflegebedarf möchte das Clarenbachwerk Wohnort und Zuhause sein. Bei der bedarfsgerechten, individuellen Pflege ist es unser Ziel, auch erkrankten, behinderten und alten Menschen ein Höchstmaß an selbstständiger Lebensführung zu ermöglichen. Unsere Pflegeleistungen sind so umfassend wie nötig, sollen aber die Eigenaktivität fördern bzw. erhalten. Daher gehört auch Begleitung und Förderung, Beratung und Anleitung zu unseren Pflegezielen.
Pflegestandards auf dem aktuellen Stand der Pflegewissenschaft sind für alle Mitarbeitenden verbindlich. Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit verstehen wir als integralen Bestandteil Lebens. Die Art der Pflege und die Atmosphäre sind daher so gehalten, dass pflegebedürftige Menschen sich trotz der Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen als vollwertige Menschen erleben und erfahren können.
Eine freundliche, respektvolle und zugewandte Pflege kann Bewohnern dabei helfen, ihre veränderte Situation zu akzeptieren. Alle Bereiche unserer Einrichtungen bemühen sich um diese wertschätzende, vorurteilsfreie Anerkennung. Gemäß unseres Leitbildes respektieren wir den einzelnen Menschen mit seinem individuellen Lebensweg und eigenem sozialen, kulturellen und religiösen Hintergrund.
Deshalb steht für uns die Beziehung zu den Betreuten, ihren Angehörigen und Freunden im Mittelpunkt. Oberstes Ziel ist das Gefühl der Sicherheit und des Aufgehobenseins. Dabei bemühen wir uns aktiv, die Sachzwänge unserer Einrichtung so zu begrenzen, dass sie den Einzelnen nicht einschränken, sondern fördern.
Neues Qualitäts- und Prüfsystem
Seit Herbst 2019 wird das neue Qualitäts- und Prüfsystem für die vollstationäre Pflege umgesetzt. Der neue Prüfansatz berücksichtigt das neue Verständnis der Pflegebedürftigkeit und hat die umfassende, individuelle Versorgungssituation des Pflegebedürftigen im Blick. Mobilität und Selbstversorgung, krankheits- und therapiebedingte Anforderungen, aber auch die Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte werden in die Qualitätsprüfung einbezogen.
Die Qualitätsprüfung durch den MDK basiert auf der Inaugenscheinnahme von neun stichprobenhaft ausgewählten Bewohnerinnen und Bewohnern sowie einem persönlichen Gespräch mit ihnen, um die Versorgungsqualität zu untersuchen. Darüber hinaus prüft der MDK bei sechs Personen aus der Stichprobe die Plausibilität der Indikatorendaten, die die Pflegeeinrichtung selbst ermittelt und an die Datenauswertungsstelle übermittelt hat. Ein weiterer wichtiger Baustein ist das Fachgespräch mit den Pflegekräften vor Ort über die Prüfergebnisse der Personenstichprobe. Insgesamt gewinnt die pflegefachliche Beratung des MDK an Bedeutung. Die Pflegedokumentation spielt in Zukunft eine nachgeordnete Rolle.
In der Zeit vom 1. November 2019 bis zum 31. Dezember 2020 werden alle Pflegeeinrichtungen einmal geprüft, danach im Abstand von einem Jahr. Heime mit guten Indikatoren- und guten Prüfergebnissen werden ab 2021 nur noch alle zwei Jahre vom MDK geprüft. Regelprüfungen sind bei der Einrichtung in Zukunft einen Tag vorher anzukündigen. Anlassprüfungen, die die Landesverbände der Pflegekassen nach Hinweisen auf Mängel beim MDK beauftragen können, erfolgen wie bisher unangemeldet.